Lexikon -Kampfhund

Als "gefährlich eingestufter Hund" sind Hunde, die im Sinne einer Verordnung oder gesetzlichen Bestimmung des zuständigen Bundeslandes entsprechend eingestuft sind.

Für die Berechnung des Tarifes einer Hundehaftpflicht ist es wichtig, ob der Hund als "gefährlicher Hund" zugeordnet  wird. 

Dazu zählen beispielsweise:

  • Bullterrier, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier, (American-) Staffordshire-Terrier, American Bulldog, Cinesischer Kampfhund, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa-Inu sowie direkte Mischlinge bzw. Abkömmlinge dieser Rassen.


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