Lexikon -Kindernachversicherung

Die Kindernachversicherung tritt bei Neugeborenen ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt in Kraft. Voraussetzungen dafür sind:

  • ein Elternteil muss mind. 3 Monate am Tage der Geburt in der Krankenkasse versichert sein
  • spätestens 2 Monate nach der Geburt des Kindes muss es bei der Versicherung rückwirkend angemeldet werden
  • der Versicherungsschutz des geborenen Kindes darf nicht umfangreicher und höher sein als der, des versichernden Elternteils


siehe:
Krankenversicherung für Kinder

© Versicherungsbote.de