Lexikon -Mitversicherung

Um bei großen Projekten das Risiko für die Versicherungsgesellschaften gering zu halten, können sich mehrere Versicherungsunternehmen an einem Versicherungsvertrag mit einer Beteiligungsquote oder Versicherungssumme beteiligen. Entsprechend dem jeweiligen Anteil erhält jedes Unternehmen eine Prämie und haftet anteilig an der Gesamtversicherungssumme.

Unter Mitversicherung versteht man, wenn mehrere Versicherungsgesellschaften sich bei größeren Projekten an einem Versicherungsvertrag mit beteiligen. So wird das hohe Risiko einer Versicherungsgesellschaft vermieden und die beteiligten Unternehmen erhalten anteilmäßig die Prämie und haften im gleichen Anteil an der Versicherungssumme.

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